Die jährlichen Hausgeld- und Betriebskostenabrechnungen sind oft fehleranfällig und nicht selten der Auslöser für rechtliche Auseinandersetzungen. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und die strengen formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung genau.
Mein Ziel ist es, Ihnen diesen Verwaltungsaufwand sachlich und kompetent abzunehmen. Sie erhalten Abrechnungen, die transparent, für jeden nachvollziehbar und vor allem juristisch Bestand haben.
Unterstützt werde ich bei der buchhalterischen Umsetzung von meinem Team, das nach § 26a WEG durch die IHK qualifiziert ist.

Egal ob für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder für Ihre Mieter – wir sorgen für korrekte Zahlen:
Fristgerechte und rechtssichere Erstellung der jährlichen Abrechnungen für Wohnungseigentümer.
Formell und materiell korrekte Nebenkostenabrechnungen für Ihre Mieter nach den aktuellsten gesetzlichen Vorgaben.
Aufstellung fundierter und realistischer Wirtschaftspläne für das kommende Geschäftsjahr.
Prüfung, Berechnung und rechtssichere Anpassung der laufenden Vorauszahlungen.
Transparente Vorbereitung und Begleitung der jährlichen Belegprüfung.
Sie möchten sich nicht länger mit komplexen Abrechnungen und rechtlichen Grauzonen herumärgern?
Lassen Sie uns gerne besprechen, ob und wenn ja wie wir Sie im Rahmen unserer Verwaltungstätigkeit bei der Erstellung Ihrer Abrechnungen entlasten können.